Typisches Gutachten hier:

Im Folgenden kann hier ein typisches medizinisch- psychologisches Gutachten nachgelesen werden, bei dem es um die Frage ging, ob der Betroffene auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche  Bestimmungen verstoßen würde:

Zunächst wurde mit dem Betroffenen die Vorgeschichte seiner aufgefallenen Delikte erörtert, wobei die Akte der Fahrerlaubnisbehörde zur Grundlage genommen wurde.

Sodann wurden die Eignungszweifel beim Betroffenen dargelegt und die Voraussetzungen für eine günstige Prognose erörtert. Dann wurde eine medizinische Untersuchung beim Betroffenen durchgeführt wobei eine körperliche Untersuchung vorgenommen wurde bei der sich eine psychologische Untersuchung in Form von Leistungstests anschloss. Bei diesen Leistungstests ging es um Reaktions- und Konzentrationstests.

Das psychologische Untersuchungsgespräch schloss an und begann hier um 11:22 Uhr.

Um Missverständnissen vorzubeugen wurden die Äußerungen des Betroffenen während des Gesprächs sinngemäß zusammengefasst, bzw. teilweise auch wörtlich mit dem Computer mitgeschrieben und im Anschluss ausgedruckt. Diesen Ausdruck konnte der Betroffene durchlesen und eventuell korrigieren, wobei die Korrekturen in den Text übernommen wurden und dabei durch Durchstreichen bzw. kursive Schreibweise kenntlich gemacht wurden.

Der Betroffene wurde dann gleich zu Beginn des Gesprächs über die Notwendigkeit von Offenheit sowie über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Untersuchungsgesprächs informiert. Es wurde klargemacht, dass er Einstellungs- und Verhaltensänderungen, sowie deren Stabilität darlegen müsse. Außerdem wurde der Betroffene auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

Bei dieser Gelegenheit konnte der Betroffene zwei Bescheinigungen einer Diplom-Psychologin vorlegen, über den Nachweis, dass er zwei Intensivkurse bei dieser absolviert hatte.

Der Betroffene sollte nun Angaben zu seiner beruflichen und seiner privaten Situation machen, wobei er darlegen konnte , dass er verheiratet sei keine Kinder habe, welchen Beruf er erlernt habe und welchen Beruf er derzeit ausübe und dass er momentan selbstständig sei. Weiter konnte er ausführen, welchen Hobbys und Freizeitbeschäftigungen er nachgehen würde.

Es wurden mit dem Betroffenen die Angaben zum Untersuchungsanlass erörtert, wobei er gefragt wurde, was er bei der heutigen Untersuchung deutlich machen wolle. Hier konnte der Betroffene darlegen, dass er an sich gearbeitet habe und dass er sein Verhalten stark verändert habe. Auf die Frage, wie er sich die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an seiner Fahreignung erklären würde gab er zur Antwort, dass sein Verhalten im Straßenverkehr aufgrund seiner Auffälligkeiten genügend Anlass gegeben habe, an ihm zu zweifeln. Das nichts passiert sei, sei mehr als nur Glück gewesen.

Der Betroffene beschrieb sodann seinem früheren Fahrstil als chaotisch, unorganisiert, sehr ignorant anderen Menschen gegenüber und als stark auffällig. Er beschrieb sich als rabiaten und rücksichtslosen Fahrer.

Auf die Frage wie er sich erklären könne warum er wiederholt im Straßenverkehr aufgefallen sei gab er zur Antwort, dass er mehr als nur unorganisiert gewesen sei und dass er aufgrund seiner Selbstständigkeit sich habe permanent unter Druck setzen lassen und zum Beispiel nie einen Stau eingeplant oder die Routen eingeplant hätte. Die Zei sei ihm weggelaufen.

Anschließend wurden mit dem Betroffenen sämtliche einzelnen Verstöße erörtert, wobei er in der Lage war sich genau an das Delikt, den Ort und an die Zeit des Geschehens zu erinnern und er konnte auch  entsprechende Erklärungen dahingehend abgeben, wie es zu den einzelnen Delikten gekommen war.

Auf die Frage, ob sein Verhalten seiner Meinung nach gefährlich gewesen sei gab er zur Antwort, auf jeden Fall wäre dies mehr als gefährlich gewesen da sich allein schon der Bremsweg um ein Vielfaches verändern würde. Er konnte deutlich machen, dass sein Anteil an dem Geschehen nur seine eigene Schuld gewesen sei und dass er sich über die Verkehrsregeln hinweggesetzt hätte um Zeit einzusparen um dadurch mehr Geld zu verdienen; er hätte dardurch einiges riskiert.

Der Betroffene konnte deutlich machen, was heute im Verhältnis zu früher anders geworden sei. Er gab an dass er nun entspannter fahren würde und dass er strukturierter sei. Er würde alles jetzt vorher planen und hätte eine Fahrerin eingestellt, die er auch behalten würde, wenn er seine Fahrerlaubnis wieder erlangen würde. Die Zeit mit einer Fahrerin sei super, er könne während der Fahrt Telefonate führen und quasi Büroarbeiten erledigen. Die finanziellen Einbußen der Kosten einer Fahrerin würde er gerne tragen.

Auf die Frage, wie er sich zukünftig im Verkehr verhalten wolle gab er zur Antwort, dass er sich an die Verkehrsregeln unbedingt halten würde. Er würde öfters auf seinen Tacho gucken um nicht schneller zu fahren.

Das Ende des Gesprächs war um 11:58 Uhr.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich der Betroffene während des Untersuchungsgesprächs zugewandt zeigte und ebenso gesprächsbereit. Er nahm offen und selbstkritisch zu seiner Verkehrsproblematik Stellung.

Im Ergebnis war festzustellen dass es nicht mehr zu erwarten sei, dass der Betroffene auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Somit war das gesamte Gutachten für den Betroffenen als positiv zu bewerten.

Der Betroffene gab sodann bei uns im Institut in der Nachbesprechung bekannt, dass sämtliche an ihn gerichteten Fragen ihm nicht unbekannt waren. Die gesamte Untersuchungsituation sei im Vorbereitungsunterricht mit ihm vorab besprochen worden so dass er entspannt in die Begutachtungs-situation gehen konnte.

Wenn Sie Fragen zu diesen Gutachten haben, rufen Sie uns einfach an: 04221 915344