Verfahren und Ablauf

Ist ein Betroffener auf Grund von Alkoholmissbrauch, Verstoß gegen das BtMG, Umgang oder Konsum von Drogen oder auf Grund von Straftaten im Straßenverkehr auffällig geworden, kann die Führerscheinbehörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen.

Dabei wird die Behörde in jedem Fall die Beibringung anordnen, bei wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss und bei einem erstmaligen alkoholauffälligen Kraftfahrer bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 ‰ , wobei die Beibringung auch angeordnet werden kann, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis mit einer solchen Blutalkoholkonzentration mit dem Fahrrad auffällig geworden ist.

Dabei ist nach den Beurteilungskriterien für diese Untersuchungen Voraussetzung für ein positives MPU-Gutachten, der Abstinenznachweis, das heißt der Nachweis auf völligen Verzicht auf Suchtmittel, Drogen oder Alkohol.

Dies alles bedeutet, dass ein Betroffener die Zeit der Sperrfrist unbedingt nutzen sollte, sich zum einen auf die MPU-Begutachtung gründlich vorzubereiten und zum anderen unbedingt um die Beibringung der sog. EtG-Werte ( Etylglucuronid = Alkoholkonsummarker ) und anderer Blutwerte bemühen muss. Nur bei Vorliegen dieser Werte über den Abstinenznachweis zum Zeitpunkt der Begutachtung besteht die Möglichkeit ein positives Gutachten zu erhalten.

Da für den Normalverbraucher kaum die Möglichkeit besteht ohne Vorbereitung die MPU zu bestehen, zeigen wir Ihnen die Wege zu freiberuflichen Psychologen und Instituten, die Sie intensiv auf die Begutachtung vorbereiten. Jedoch sei jedem Betroffenen dringend empfohlen, sich auf die MPU vorzubereiten, zum beispiel in unserem Institut für MPU-Coaching in Delmenhorst